HERZLICH WILLKOMMEN

Als vom Präsidenten des Oberlandesgerichts
Dresden öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer
für die polnische Sprache
möchte ich Sie auf meiner Internetseite willkommen heißen
und dazu einladen, die von mir angebotenen Übersetzungsdienstleistungen
in Anspruch zu nehmen.

Breslauer Rathaus

Öffentlich Bestellter Übersetzer

Die Berechtigungen eines öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erwirbt gemäß Sächsisches Dolmetschergesetz derjenige, der
- deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist oder seine berufliche Niederlassung oder seinen ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen hat,
- volljährig ist,
- die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt,
- seine fachliche Eignung nachgewiesen hat und
- durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden oder einen von diesem beauftragten Richter dahin beeidigt wurde, dass er treu und gewissenhaft übertragen und alle sonstigen Pflichten als öffentlich bestellter Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher gewissenhaft erfüllen werde.